Am 25.05.2011 wurde in der Fachkonferenz des GKV Spitzenverbandes über die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe eine neue Kontenregelung für Selbsthilfegruppen verabschiedet.
Die bisher im Rahmen eines Rundschreibens des GKV-Spitzenverbandes vom 27. November 2009 verabschiedete Regelung zur Kontenführung für Selbsthilfegruppen wird - vor dem Hintergrund der zur erwartenden Aussagen des Bundesrechnungshofes - bei der anstehenden Revision des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung wie folgt übernommen:
Folgende Ausnahmeregelung wird hinzugefügt:
Hierzu ist weitergehend zu erläutern, dass Banken keine schriftlichen Bestätigungen herausgeben werden, dass sie keine eigenständige Konten für Gruppen einrichten, und letztlich die Aussage der Gruppe maßgeblich ist.
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